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03. 05. 2020
Die Landesregierung wird die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung zunächst auf den 25. Mai 2020 verlängern. Im Ergebnis der MPK vom 30. April 2020 werden mit Wirkung zum 4. Mai 2020 folgende Regelungen getroffen:
Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten.
Quelle: Thüringer Landesregierung
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